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   VG Frankfurt/Main, 27.02.2020 - 5 L 3267/19.F   

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VG Frankfurt/Main, 27.02.2020 - 5 L 3267/19.F (https://dejure.org/2020,7020)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.02.2020 - 5 L 3267/19.F (https://dejure.org/2020,7020)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - 5 L 3267/19.F (https://dejure.org/2020,7020)
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    § 2 Abs 10 InfHygV HE, § 17 Abs 4 IfSG, § 16 Abs 1 IfSG, § 17 Abs 1 IfSG
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.02.2020 - 5 L 3267/19
    Grundlage der Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs ist ein möglichst hohes Maß an Informationen der Marktteilnehmer über marktrelevante Faktoren (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 -, juris Rn. 41 - 42).

    Verbleiben Unsicherheiten, ist der Staat an der Informationsverbreitung dann nicht gehindert, wenn es im öffentlichen Interesse liegt, dass die Marktteilnehmer über ein bestehendes Risiko aufgeklärt werden (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 - BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2010 - 7 B 54.10 - BVerwG, Urteil vom 18. April 1985 - 3 C 34.84 - OVG NRW, Beschluss vom 23. April 2012 - 13 B 127/12 - OVG NRW, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 15 B 1099/05 -, jeweils nach juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - 9 S 584/19

    (Verwendung von Sammelbezeichnungen bei der Veröffentlichung von

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.02.2020 - 5 L 3267/19
    Zwar können amtliche Informationen irreversible Folgen haben, weil daran bei Fehlinformationen auch spätere Gegendarstellungen, Richtigstellungen oder sonstige Korrekturen nichts ändern können, da die faktischen Wirkungen von Informationen regelmäßig nicht mehr eingefangen und umfassend beseitigt werden können (vgl. VGH BW, Beschluss vom 21. Mai 2019 - 9 S 584/19 -, juris Rn. 6 m.w.N. zur Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2012 - 13 B 127/12

    Über E-Zigaretten und andere behördliche Warnungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.02.2020 - 5 L 3267/19
    Verbleiben Unsicherheiten, ist der Staat an der Informationsverbreitung dann nicht gehindert, wenn es im öffentlichen Interesse liegt, dass die Marktteilnehmer über ein bestehendes Risiko aufgeklärt werden (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 - BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2010 - 7 B 54.10 - BVerwG, Urteil vom 18. April 1985 - 3 C 34.84 - OVG NRW, Beschluss vom 23. April 2012 - 13 B 127/12 - OVG NRW, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 15 B 1099/05 -, jeweils nach juris).
  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.02.2020 - 5 L 3267/19
    Verbleiben Unsicherheiten, ist der Staat an der Informationsverbreitung dann nicht gehindert, wenn es im öffentlichen Interesse liegt, dass die Marktteilnehmer über ein bestehendes Risiko aufgeklärt werden (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 - BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2010 - 7 B 54.10 - BVerwG, Urteil vom 18. April 1985 - 3 C 34.84 - OVG NRW, Beschluss vom 23. April 2012 - 13 B 127/12 - OVG NRW, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 15 B 1099/05 -, jeweils nach juris).
  • BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09

    Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.02.2020 - 5 L 3267/19
    Eine umfassendere rechtliche Prüfung des im Hauptsacheverfahren in Rede stehenden materiellen Anspruchs bereits im Eilverfahren kann aber von Verfassungs wegen geboten sein, wenn das einstweilige Rechtsschutzverfahren vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernimmt sowie eine endgültige Verletzung der Rechte eines Beteiligten droht und insoweit auch Grundrechtspositionen von Gewicht betroffen sind (BVerfG, Beschluss vom 28. September 2009 - 1 BvR 1702/09 -, NVwZ-RR 2009, 945).
  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.02.2020 - 5 L 3267/19
    Eine die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnehmende einstweilige Anordnung kann daher ausnahmsweise getroffen werden, wenn der Antragsteller eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirken kann und sein Begehren schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten bei Anlegung eines strengen Maßstabes erkennbar Erfolg haben muss (BVerwG, Beschluss vom 13. August 1999, Az.: 2 VR 1/99 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 15 B 1099/05

    Teilhabe des Staates am Prozess öffentlicher Meinungsbildung als

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.02.2020 - 5 L 3267/19
    Verbleiben Unsicherheiten, ist der Staat an der Informationsverbreitung dann nicht gehindert, wenn es im öffentlichen Interesse liegt, dass die Marktteilnehmer über ein bestehendes Risiko aufgeklärt werden (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 - BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2010 - 7 B 54.10 - BVerwG, Urteil vom 18. April 1985 - 3 C 34.84 - OVG NRW, Beschluss vom 23. April 2012 - 13 B 127/12 - OVG NRW, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 15 B 1099/05 -, jeweils nach juris).
  • BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95

    Einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren bei Ablehnung der Durchführung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.02.2020 - 5 L 3267/19
    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt das grundsätzliche Verbot der Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung dann nicht, wenn die begehrte Entscheidung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 - juris; Kopp / Schenke, Kommentar zur VwGO, 24. Auflage 2018, § 123, Rn. 14 m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10

    Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.02.2020 - 5 L 3267/19
    Verbleiben Unsicherheiten, ist der Staat an der Informationsverbreitung dann nicht gehindert, wenn es im öffentlichen Interesse liegt, dass die Marktteilnehmer über ein bestehendes Risiko aufgeklärt werden (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 - BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2010 - 7 B 54.10 - BVerwG, Urteil vom 18. April 1985 - 3 C 34.84 - OVG NRW, Beschluss vom 23. April 2012 - 13 B 127/12 - OVG NRW, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 15 B 1099/05 -, jeweils nach juris).
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